Als am 17. März 2012 in St. Petersburg „homosexuelle Propaganda“ trotz heftiger internationaler Proteste und intensiven Debatten vor Ort unter Strafe gestellt wurde, war bereits abzusehen, dass sich zahlreiche russische Regionen diesem Beispiel anschließen werden. Bereits in den Jahren zuvor gab es eine Reihe ähnlicher Gesetzesinitiativen, nur trafen diese in der Öffentlichkeit kaum auf Resonanz. Bereits seit 2003 versuchte der ehemalige Dumaabgeordnete Alexander Tschujew, der vormals der Partei „Heimat“ und heute dem „Gerechten Russland“ angehört, mehrmals vergeblich ein landesweites gesetzliches Propagandaverbot durchzusetzen. Vorstöße aus der Provinz endeten schließlich mit entsprechenden Gesetzesänderungen. Den Anfang machte im Frühjahr 2006 das Gebietsparlament von Rjazan, 2011 folgten Archangelsk und Kostroma. Inzwischen haben zahlreiche weitere Regionen, darunter Nowosibirsk, Magadan und Samara, entweder bereits Gesetzesänderungen beschlossen oder aber befinden sich noch im Diskussionsprozess. Auch der Duma liegt ein Gesetzesentwurf vor.
Formal betrachtet läuft dieser Vorgang nach einem festen Schema ab. Auch das Argumentationsmuster bleibt unverändert. Vordergründig geht es allein um die moralische Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen. Handlungen die „geeignet sind, der Gesundheit oder der sittlichen und geistigen Entwicklung Minderjähriger zu schaden, darunter die Vermittlung der Vorstellung von sozialer Gleichwertigkeit traditioneller und nicht-traditioneller ehelicher Verbindungen“ werden nun mit Strafen zwischen 100 Euro bis maximal 12 500 Euro für juristische Personen geahndet. Grundlage dafür bilden Änderungen im Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten, Schnellgerichtsverfahren sollen für eine zeitnahe Festlegung des Strafmaßes sorgen.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Praktisch unbemerkt von der Öffentlichkeit verabschiedete die Republik Baschkirien im Juli eine Ergänzung zum bestehenden Kinderschutzrecht. Danach heißt es nun: „Öffentliche Handlungen, die auf Propaganda von Homosexualismus (Unzucht zwischen Männern, weibliche Homosexualität), Bisexualismus und Transgender-Beziehungen ausgerichtet sind, sind unzulässig.“ Im Unterschied zu allen anderen regionalen Gesetzesinitiativen belässt es Baschkirien bei der Festschreibung eines moralischen Impetus, ohne ordnungsstrafrechtliche Maßnahmen vorzusehen.
Klagen von LGBT-Vereinigungen gegen die neuen gesetzlichen Regelungen führten bis vor kurzem nur zu Niederlagen. So bescheinigte das russische Verfassungsgericht im Januar 2010 dem „Propagandaverbot“ in Kostroma „Verfassungsmäßigkeit“. In der Begründung heisst es: „Für sich gesehen kann das Verbot einer solchen Propaganda, nämlich eine Handlung, die auf eine zielgerichtete und unkontrollierte Verbreitung von Informationen ausgerichtet ist, die geeignet sind, der Gesundheit, der moralischen und geistigen Entwicklung von Personen Schaden zuzufügen, die aufgrund ihres Alters der Möglichkeit einer eigenständigen und kritischen Beurteilung dieser Informationen beraubt sind, darunter auch das Erzeugen einer verzerrten Vorstellung von sozialer Gleichwertigkeit traditioneller und nichttraditioneller ehelicher Verbindungen, nicht als Verstoß gegen die durch die Verfassung garantierten Bürgerrechte gewertet werden.“
Einen Teilerfolg konnte die LGBT-Bewegung Mitte September dann allerdings doch verzeichnen. Das Oberste Gericht befasste sich mit dem „Propagandaverbot“ in Archangelsk und kam zu dem Schluss, dass ein Verbot homosexueller Propaganda der Verbreitung von „Informationen allgemeinen Charakters“ und „neutralen Inhalts über Homosexualität“, ja selbst „öffentlichen Debatten über den sozialen Status sexueller Minderheiten“ nicht widerspreche. Erst Ende August verboten die Behörden in Archangelsk eine Kundgebung, die soziale Probleme homosexueller Kinder und Jugendlicher thematisieren sollte. Das in St. Petersburg ansässige LGBT-Network wertete den Beschluss des Obersten Gerichts als ein positives Signal. Zumindest im Ansatz kläre sich nun, was unter „homosexueller Propaganda“ zu verstehen sei, nämlich lediglich öffentliche Aufrufe an Minderjährige zu homosexuellen Handlungen, so lautete das Fazit von dessen Vorsitzenden Igor Kotschetkow. Zuvor tappte die LGBT-Community diesbezüglich im Dunkeln, denn eine Antwort darauf, was genau unter dem Begriff der Propaganda zu verstehen ist, kannte der Gesetzgeber bislang nicht. Und auch die bislang gefällten Urteile der für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Gerichte brachten keine Klarheit.
Kontinuitäten zur Verfolgung Homosexueller in der Sowjetunion sind nicht von der Hand zu weisen, wenngleich das Ausmass an Diskriminierung und Stigmatisierung heute bei weitem nicht an die systematischen Ausgrenzungspraktiken zu Sowjetzeiten heranreicht. Seit den 1930er Jahren bis zur Perestroika wurden im Schnitt jährlich etwa 1000 Männer nach dem berüchtigten Paragrafen 121 verurteilt, der für freiwillige sexuelle Beziehungen zwischen Männern Haftstrafen bis zu fünf Jahren vorsah. Weibliche Homosexualität stellte zwar keinen Straftatbestand dar, dafür liefen Frauen Gefahr sich einer psychiatrischen Behandlung auszuliefern. Massiv in die Kritik geraten waren homosexuelle Lebensweisen zu Beginn der 1930er Jahre allerdings im Zusammenhang mit deren vermeintlich bourgeoisen Verankerung. Der Leiter der Geheimpolizei OGPU und erster Chef des NKWD Genrich Jagoda denunzierte Homosexuelle als „Konterrevolutionäre“, warf ihnen Wehrkraftzersetzung vor und forderte von Stalin die Einführung eines entsprechenden Strafrechtsparagrafen, der am 7. März 1934 in Kraft trat.
Erst nach dem Zerfall der Sowjetunion änderte sich die Gesetzeslage, nachdem mit der Perestroika die Zahl der Strafprozesse deutlich zurückging, wobei Verurteilungen noch bis 1992 erfolgten. Im Jahr 1993 schließlich fand eine Entkriminalisierung homosexueller Beziehungen statt, allerdings nicht aufgrund von gesellschaftlichem Druck oder den Forderungen der bereits damals existierenden LGBT-Vereinigungen, die in jenem Jahr erstmals den Versuch unternahmen in St. Petersburg eine „Gay Pride“ zu veranstalten. Zwar konnte eine ebenfalls geplante Abendveranstaltung ungestört über die Bühne gehen, die angemeldete Demonstration ließen die Behörden jedoch kurzerhand verbieten, angeblich verweigerten die polizeilichen Ordnungshüter ihr dafür notwendiges Geleit. Dass sich die russische Regierung ohne ihren Entschluss nach Außen zu kommunizieren für eine Abschaffung der diskriminierenden Gesetze durchrang, lässt sich mit einem klaren außenpolitischen Kalkül erklären: der notwendigen Beseitigung von Hinderungsgründen für eine Aufnahme Russlands in den Europarat. Bei den Strafverfolgungsbehörden stieß die Aufhebung der alten Gesetzgebung auf wenig Gegenliebe, bot sie doch reichlich Spielraum für eine willkürliche Anwendung gegenüber missliebigen Personen. Bis Ende der 1990er Jahre definierte die Medizin homosexuelle Neigungen als Krankheit und in der russischen Armee galt noch bis zum Jahr 2003 die Verordnung Nummer 186, wonach Homosexualität als psychische Anomalität eingestuft wurde, was in der Praxis einer Wehruntauglichkeit gleichkam.
Die Entkriminalisierung in den 1990er Jahren machte Homosexualität in der Gesellschaft sichtbarer. Clubs oder andere Treffpunkte für Menschen mit „nichttraditioneller sexueller Orientierung“, wie homosexuelle Lebensweisen in Russland gerne umschrieben werden, hörten auf, ein Untergrunddasein für Eingeweihte zu fristen. Doch dabei sollte es auch bleiben: Clubs galten als tolerierbar, solange Homosexuelle keinen Gleichheitsanspruch stellten. Dieser ungeschriebene Gesellschaftsvertrag fand auch bei vielen Homosexuellen Zustimmung aus Angst, neugewonnene Freiheiten aufs Spiel zu setzen. So nimmt es kaum Wunder, dass der Kampf für eine wirkliche rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebensweisen und gegen alltägliche Diskriminierung nur wenige Anhängerinnen und Anhänger fand, zudem führten die langjährigen und immer wieder gescheiterten Versuche in Moskau eine Gay-Pride durchzuführen zu Spaltungen innerhalb der LGBT-Bewegung. Nicht nur aufgrund ständiger Verbote und aggressiver, oft von Gewalt begleiteter Reaktionen einer Reihe religiös orthodoxer, konservativer und nationalistischer Kräfte geriet die von dem auch im Westen bekannten Gay-Aktivisten Nikolaj Aleksejew vertretene offensive Vorgehensweise in Kritik. Statt auf Konfrontation setzen viele LGBT-Aktivistinnen und Aktivisten lieber auf Aufklärung.
In St. Petersburg führte paradoxerweise ausgerechnet die Kriminalisierung „homosexueller Propaganda“ zu einer Entspannung des bis dahin von Vorbehalten gekennzeichneten Verhältnisses zwischen verschiedenen LGBT-Vereinigungen mit einer jeweils unterschiedlich formulierten Agenda. Die so erfolgte Annäherung aneinander mag generell dem zunehmenden staatlichen und gesellschaftlichen Druck geschuldet sein. Seit dem In-Kraft-Treten des Anti-Propaganda-Gesetzes haben gewalttätige Übergriffe auf Homosexuelle in St. Petersburg spürbar zugenommen. Die einzigen Festnahmen bei der diesjährigen Demonstration am 1. Mai, an der praktisch alle politischen Strömungen in der Stadt vertreten waren, richteten sich gegen Personen, die sich durch ihre mitgeführte Symbolik und Plakate als LGBT-Aktivistinnen und Aktivisten positioniert hatten. Über Homosexualität wird nicht nur in den Medien mehr berichtet als vor der Gesetzesänderung, auch die Argumentation gewinnt seither an Schärfe und stellt nicht selten Homosexualität mit Pädophilie gleich. Den als Konsequenz daraus zu erwartenden Schritt von verbaler Hetze und diskriminierender Propaganda hin zu einer gewalttätigen Praxis hat der bekannte Neonazi Maksim Martsinkewitsch längst vollzogen. Er macht mit einer Gruppe Gleichgesinnter Jagd auf homosexuelle Männer, denen er per se pädophile Neigungen unterstellt. Aber auch in Moskau lässt sich eine Zunahme gewalttätiger Vorfälle verzeichnen. Mehrere Menschen wurden im Oktober bei einem Angriff Vermummter bei einer Coming-Out-Veranstaltung in einem Club in der Innenstadt verletzt, Anfang November griff eine Gruppe Unbekannter mehrere Aktivisten in der Metro an.
Gleichzeitig erfahren LGBT-Vereinigungen vermehrt Solidaritätsbekundungen. Zwar fand der Aufruf einer bekannten lesbischen Moskauer Journalistin zu einem öffentlichen Bekenntnis, nämlich sich als Protest gegen die gesetzliche Diskriminierung Homosexueller ein rosa Dreieck anzuheften nur wenig Nachahmerinnen und Nachahmer. Doch sehen sich durch die intensiver als in den Jahren zuvor geführten Debatten nun zumindest auch jene zu einer Stellungnahme gegen offen homosexuellenfeindliche Tendenzen ermutigt, die bislang geschwiegen haben. Sei es, weil sie sich zuvor selbst nicht dem Risiko einer gesellschaftlichen Stigmatisierung aussetzen wollten oder aber, weil mit dem Gesetz in St. Petersburg eine Grenze überschritten war. Mit dem Aufflammen einer nennenswerten Oppositionsbewegung in Russland Ende 2011 fielen weithin sichtbare mentale Schranken, die zuvor nur eingefleischte Gegnerinnen und Gegner der Kremlpolitik nicht von einer kritischen Positionierung in der Öffentlichkeit abhielt. Gleichzeitig offenbarte sich durch eine Reihe von Gesetzesinitiativen in der Staatsduma und verstärkten staatlichen Verfolgungsmaßnahmen, denen oppositionell eingestellte Menschen und Vereinigungen in den vergangenen Monaten ausgesetzt waren, immer deutlicher der repressive Charakter des Regierungskurses. Doch anders als noch vor einem Jahr scheint die Angst, sich mit öffentlicher Kritik angreifbar zu machen, einem neuen Selbstbewusstsein zu weichen.
Allerdings bildet St. Petersburg hinsichtlich der offen dargebrachten Solidarität mit Homosexuellen einen Sonderfall, der sich zu großen Teilen durch ein wirkungsvolles Vorgehen der dort ansässigen LGBT-Vereinigungen erklären lässt. Mit Ausstellungen, Kinofestivals und öffentlichen Diskussionsveranstaltungen schaffte sich die LGBT-Community in St. Petersburg seit einigen Jahren nicht nur Räume zur Befriedigung eigener Bedürfnisse, die Szene öffnete sich so auch gezielt für interessierte Außenstehende. Zudem findet sich auch vermehrt Akzeptanz bei bislang in der Hinsicht eher zurückhaltenden oppositionellen liberalen Gruppen, was sicherlich nicht zuletzt dem Umstand geschuldet ist, dass sich LGBT-Vereinigungen in St. Petersburg bereits seit mehreren Jahren aktiv in breiten Bündnissen beispielsweise gegen Rassismus und Diskriminierung engagieren und sich als Teil einer vielfältigen Bewegung begreifen, die die rechtliche Gleichstellung sexueller Minderheiten nur als einen Teilaspekt im Kampf für eine gerechtere Gesellschaft definiert.
Allerdings trifft die zunehmende Präsenz aktiver LGBT-Gruppen auf erbitterten Widerstand, denn Homosexualität wird gerne als westlicher Import diffamiert. Konservative Kreise in Russland legitimieren sich traditionellerweise über einen vermeintlichen „besonderen Geist“ des Landes in Abgrenzung zur westlichen Welt. Diese Argumentation muss dabei nicht unbedingt einhergehen mit einer Propagierung religiöser oder kirchlicher Glaubensbekenntnisse, doch hat sich der Status der orthodoxen Kirche als staatlich legitimierte moralische Instanz seit dem Amtsantritt des Patriarchen Kyrill unbestreitbar gefestigt. Anders als sein Vorgänger strebt Kyrill auf überaus aggressive Weise eine Neuinterpretation der Rolle der orthodoxen Kirche in der formal betrachtet säkularen russischen Staatsverfassung an. Die Orthodoxie beansprucht eine kulturelle Vormachtstellung und die Definitionsmacht über gesellschaftliche Grundwerte und gibt sich Kraft ihrer Integrität als Garant gegen den vielbeschworenen Ausverkauf Russlands an westliche Staaten aus. Obwohl oder gerade weil der Staat sich im Wesentlichen über den Export von Energieträgern finanziert. Der russische Präsident Wladimir Putin kultivierte seit seinem Machtantritt eine weltlich ausgeprägte Abgrenzung zum Westen, die orthodoxe Kirche liefert dazu den religiös-ideologischen Überbau. Homosexuelle Lebensweisen und deren freizügige Toleranz werden in diesem Schema als ein Paradebeispiel für den Verfall des Westens interpretiert, dem Russland sein vermeintlich höherwertiges moralisches Rückgrat entgegen zu setzen und dementsprechend rigide zu reagieren habe.
Bei der Umsetzung homosexuellenfeindlicher Gesetzesinitiativen können die Initiatorinnen und Initiatoren auf in der Gesellschaft vorherrschende Ressentiments aufbauen und haben somit ein leichtes Spiel. Im Fall St. Petersburg mit seiner relativen großen und im gesellschaftlichen Umfeld vergleichsweise gut verankerten LGBT-Community war mit wesentlich mehr Widerstand zu rechnen. Die treibende Kraft und Autor des Gesetzesentwurfs ist Witalij Milonow von der Kremlpartei Einiges Russland, Abgeordneter der städtischen gesetzgebenden Versammlung und nach eigenen Worten überzeugter „orthodoxer Politiker“. Mehr noch, Milonow treibt parallel zu seinem Politikerdasein eine Karriere innerhalb der Kirche voran und hegt als ehemaliger Christdemokrat mit einstiger politischer Nähe zum demokratischen Lager heute, in Abgrenzung zu seiner Vergangenheit, eine extreme Abneigung gegen die liberale Opposition. Mit diesen Voraussetzungen ist Milonow prädestiniert für derartige skandalträchtige Vorstöße, zudem ermutigte ihn sein zweifelhafter politischer Erfolg weitere Initiativen wie die gesetzliche Gleichstellung eines Embryos mit einem geborenen Kind oder ein Verbot politischer Demonstrationen rund um religiöse Kultstätten voran zu treiben. Doch scheint es äußerst unwahrscheinlich, dass sich Milonow angesichts zu erwartender internationaler Proteste ohne Rückendeckung zu einem solch folgenschweren Vorhaben wie dem Anti-Propaganda-Gesetz durchrang. Naheliegender ist, dass er im Auftrag oder zumindest enger Abstimmung mit dem streng orthodox gläubigen Gouverneur von St. Petersburg, Gennadij Poltawtschenko, agierte.
Wenngleich die orthodoxe Kirche ihren Einfluss auf immer mehr Lebensbereiche auszuweiten sucht, ist sie doch längst nicht der einzige Faktor für eine zunehmende geschlechterorientierte Reglementierung des öffentlichen Lebens. Viele Veränderungen gehen fast unbemerkt und schleichend vonstatten, wie beispielsweise die Einführung von Kleidervorschriften, genauer gesagt Uniform und Stöckelschuhe für weibliche Lehrkräfte an einigen staatlichen Hochschulen wie dem Petersburger Bergbauinstitut, dessen Rektor als naher Mitstreiter des russischen Präsidenten gilt. Dem konservativen und repressiven Trend begegnen insbesondere junge Leute mit verstärkter Emigrationsbereitschaft. Im Übrigen übt Russland Anziehungskraft für Homosexuelle höchstens aus Ländern mit noch repressiveren politischen Systemen aus wie Usbekistan aus, wo homosexuelle Beziehungen auf freiwilliger Basis mit hohen Haftstrafen geahndet werden.
Ute Weinmann