Kein Geheimnis

Edward Snowdens Enthüllungen sorgen in Russland kaum für Aufregung, obwohl die dortigen Sicherheitsdienste in den vergangenen Jahren an Macht hinzugewonnen haben. Teil 1 einer Serie über Geheimdienste in aller Welt.

Seit über einem Monat sitzt der amerikanische Whistleblower Edward Snowden nun schon im Transitbereich des Moskauer Flughafens Scheremetjewo fest. Trotz oder gerade wegen seiner Enthüllungen über Geheimdienstpraktiken des Westens weiß in Russland kaum einer so richtig etwas mit ihm anzufangen, am allerwenigsten die russische Opposition. Anstatt die veröffentlichten Informationen für eine generelle Kritik an Überwachungspraktiken allenfalls begrenzt kontrollierbarer staatlicher Sicherheitsdienste zu nutzen, herrscht dumpfes Schweigen. In der Zeitung Novaya Gazeta diskreditierte die langjährige Kolumnistin Julia Latynina Snowden gar als »infantilen Linken«. Ihm wird übelgenommen, dass er sich ausgerechnet in die Hände des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB begibt.

Mit der Kontrolle über das Innenleben der russischen Sicherheitsdienste ist es generell schlecht bestellt. Zu Sowjetzeiten lag die Aufsicht über den mächtigen Staatsschutz KGB beim Parteiapparat. Ab 1991 war es dann Sache der innerhalb der Behörde geschaffenen Abteilung für eigene Sicherheit, die Kollegen in gewisse Schranken zu weisen. Als externe Instanz erhielt die Staatsanwaltschaft den Auftrag, die Behörde zu beaufsichtigen, was eine Reihe von Strafermittlungen gegen Angehörige des FSB zur Folge hatte. Allerdings wurde der ohnehin beschränkte Handlungsspielraum der Staatsanwaltschaft, die beispielsweise keinen Zugang zu Materialien über Sonderoperationen oder den Einsatz von V-Männern erhielt, mit der Zeit immer weiter reduziert. Insbesondere das Verbot der Identitätspreisgabe von in Antiterroroperationen oder Maßnahmen gegen das organisierte Verbrechen involvierten Offizieren des FSB sorgte dafür, dass sich der Sicherheitsapparat der Kontrolle von außen immer weiter entziehen konnte.

Gleichzeitig erweiterten sich in dem Jahrzehnt nach dem Zerfall der Sowjetuniondie Vollmachten der Sicherheitsdienste. Der Geheimdienst­experte Andrej Soldatow vertritt die Auffassung, dass russische Oligarchen entscheidenden Anteil an der Stärkung des FSB Ende der neunziger Jahre hatten und ihn bis heute als Instrument im Umgang mit inneren und äußeren Krisen einsetzen. Derzeit verfügen acht Behörden über das Recht zu Überwachungsmaßnahmen. Neben dem Innenministerium, der militärischen Aufklärung und sonstigen klassischen Geheimdienstorganisationen gehören dazu auch die Drogenkontroll- und die Justizvollzugsbehörde.

Letztere haben wie der FSB Verfügung über den Rechnerverbund SORM, mit dessen Hilfe der gesamte Internetverkehr und alle Telefonverbindungen abgehört und aufgezeichnet werden können. Als Begründung dafür, dass ausgerechnet die Gefängnisbehörde einen allumfassenden Zugang zum Datenverkehr benötigte, mussten seit 2011 geltende Neuerungen im Strafvollzug herhalten, die gemeinnützige Arbeit ohne Isolierung von der Gesellschaft als Strafmaß vorsehen.

Unter derartigen Voraussetzungen ist es naheliegend, dass sich die Praxis an die technischen Entwicklungen anpasst. Statistisch erfasst sind indes nur legal getätigte Überwachungsmaßnahmen, ohne Berücksichtigung geheimdienstlicher Aufklärung im Interesse der »nationalen Sicherheit«. Nach Angaben des Obersten Gerichts hat sich der Umfang von Abhöroperationen bei Telefon- und E-Mail-Kommunikation in Russland innerhalb von fünf Jahren fast verdoppelt. 2007 erhielten die Strafverfolgungsbehörden in 265 937 Fällen eine richterliche Genehmigung, 2011 waren es bereits 466 152. An einer steigenden Kriminalitätsrate kann dies nicht gelegen haben. Diese sinkt nach Informationen des Innenministeriums seit 2006 konstant, nur bei Drogendelikten ist ein Anstieg zu verzeichnen.

Von wem Gefahr ausgeht, ist in einer Verordnung der Generalstaatsanwaltschaft,des FSB und des Innenministeriums vom Dezember 2008 festgehalten. Darin heißt es, dass »extremistische Erscheinungsformen zu einem der Hauptfaktoren werden, die die nationale Sicherheit Russlands bedrohen«. Allerdings enthält das Strafrecht keine Definition von »Extremismus«, was den Strafverfolgungsbehörden die Deutungsmacht überlässt und Tür und Tor für willkürliche Repression öffnet. In der Praxis sind davon Angehörige allerlei religiöser Vereinigungen betroffen, von den Zeugen Jehovas bis hin zu islamistischen Zellen, aber auch unabhängige Parteien und Gewerkschaften, Neonazigruppen, Subkulturen und seit Einsetzen der Wirtschaftskrise auch vermehrt eher unpolitische »Unzufriedene«.

Verstärkt geraten aktive Angehörige der Opposition ins Visier des Staatsschutzes – mit richterlicher Genehmigung. Im November 2012 bestätigte das Oberste Gericht das Recht der Sicherheitsdienste, Oppositionelle einzig aufgrund von deren regierungskritischen Aktivitäten abzuhören. Zwei Jahre zuvor erhielt der FSB im Gebiet Swerdlowsk eine sechsmonatige richterliche Genehmigung zur Überwachung eines Abgeordneten der Stadtduma in Jekaterinburg, Maxim Petlin. Er nahm regelmäßig an Kundgebungen der oppositionellen Bewegung »Solidarnost« teil, auf denen unter anderem Kritik an der Ausweitung der Überwachungsvollmachten der Sicherheitsdienste laut wurde. Die umfangreichen Maßnahmen schlossen neben Telefonmitschnitten und der Kontrolle des gesamten Internetverkehrs auch die Überwachung des Politikers im Freien ein.

Das Gericht folgte in allen Punkten der Argumentation der Staatssicherheit, die behauptete, Kenntnis von Petlins »Vorbereitung öffentlicher Aufrufe zu extremistischen Handlungen« erhalten zu haben, und es machte sich nicht einmal die Mühe, seine Begründung selbst zu formulieren. Von nun an reicht demnach ein vager Anfangsverdacht aus, um auf völlig legale Weise das Leben unbequemer Zeitgenossen auszuspionieren. Dabei geben sich die Gerichte manchmal auch mit auf dubiose Weise erfolgten Aufzeichnungen zufrieden. So fanden im jüngst mit einer Verurteilung beendeten Prozess gegen den nationalistischen Oppositionellen Aleksej Nawalnyj Abhörprotokolle Verwendung, die im Rahmen einer völlig anderen Strafsache zustandekamen.

Der laxe Umgang mit Abhördaten fördert auch die in Russland allgegenwärtige Korruption. In Jekaterinburg wurden bei der Verhaftung eines Auftragsmörders Ausdrucke von abgehörten Telefongesprächen der Journalistin Aksana Panowa sichergestellt. Die vormalige Chefredakteurin eines Internetportals steht derzeit wegen Betrugs und Erpressung vor Gericht. In die Mühlen der Justiz geriet sie nach einer Reihe kritischer Beiträge über den Gouverneur des Swerdlowsker Gebiets, Ewgenij Kujwaschew, den lokalen Polizeichef und die Staatsanwaltschaft. Panowa berichtete, dass in der Region für eine Summe zwischen 700 und 1700 Euro Telefonmitschnitte von jeg­lichem Gesprächsteilnehmer erworben werden können, sogar des Gouverneurs. Ihr selbst seien solche Angebote unterbreitet worden.

Recht spät hat der russische Sicherheitsapparat die Bedeutung von Blogosphäre und sozialen Netzwerken für eine umfassende Überwachungsstrategie erkannt. Anders als die Imagestrategen im Kreml, die längst auf die Aktivitäten von Kadern der Putin-Jugend und diverse Manipulationstaktiken setzen, ignorierten die Sicherheitsdienste bis vor wenigen Jahren das Internet regelrecht. Erst mit dem »Arabischen Frühling« schienen sie dessen Potential für eine Massenmobilisierung ernsthaft in Betracht zu ziehen.

Eine Folge haben Snowdens Enthüllungen aber doch: Duma-Abgeordnete machen sich Sorgen über die Speicherung von Personaldaten russischer Internetuser im Ausland. Diese soll von nun an per Gesetz in Russland erfolgen.

Ute Weinmann

http://jungle-world.com/artikel/2013/31/48196.html

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