Lücken und Widersprüche

Sieben und fünfeinhalb Jahre Haft – so lautet das Urteil gegen zwei Antifaschisten in St. Petersburg. Das zuständige Militärgericht befand Wiktor Filinkow und Juli Bojarschinow am Montag für schuldig, einer vermeintlichen Terrororganisation anzugehören. Das sogenannte Netzwerk habe, so die Anklage, aus mehreren Zellen bestanden und sei mit dem Ziel gegründet worden, die verfassungsrechtliche Ordnung zu stürzen. In Pensa endete bereits im Februar ein Prozess gegen sieben weitere junge Männer mit hohen Haftstrafen zwischen sechs und achtzehn Jahren. Einige von ihnen sollen an einem konspirativen Treffen in St. Petersburg teilgenommen haben, bei dem ein Protokoll angefertigt worden sei, das im Verfahren als eine der wesentlichen Grundlagen diente.

Die Beweisführung liess jedoch zu wünschen übrig. Mehrmals musste der Prozess unterbrochen werden, und die Verteidigung von Filinkow setzte alles daran, die vielen Mängel aufzudecken. Der leitende Ermittler des Inlandsgeheimdiensts FSB aus Pensa konnte wegen Erinnerungslücken nicht zur Klärung der fragwürdigen Aktenlage beitragen. Sein Kollege aus St. Petersburg wurde erst gar nicht vorgeladen, obwohl dieser Filinkow nach der Festnahme mutmasslich mit Elektroschocks malträtiert hatte. Filinkow hatte als Erster der Angeklagten über die Folter gesprochen.

Trotz des Schuldspruchs verbuchte die Verteidigung einen kleinen Sieg: Der vorsitzende Richter nannte in seiner Urteilsverkündung als Datum der Festnahme nicht das im Protokoll vermerkte, sondern den Tag der früher erfolgten faktischen Festnahme. Filinkow war zunächst spurlos verschwunden – und in diesen Zeitraum fällt ebenfalls die geschilderte Folter. Das Gericht ging diesem Vorwurf nicht nach, zumindest fand er nun aber als weiterer Widerspruch im Verfahren offiziell Berücksichtigung.

ute weinmann

WOZ

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