Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland mehrerer Menschenrechtsverletzungen im Nachgang des Krieges gegen Georgien 2008 für schuldig befunden. Am Donnerstag gaben die Straßburger Richter dem Kläger Georgien in 15 von 16 Anklagepunkten Recht. Die georgische Präsidentin Salome Surabischwili sprach von einem »historischen Sieg«.
Zwölf Jahre lang hatte sich der Gerichtshof Zeit genommen für eine Entscheidung, die Präzedenzcharakter für eine ganze Region haben kann. Bereits im August 2008 hatte Georgien die Klage gegen Russland eingereicht. Als Anlass dienten die damaligen fünftägigen Kampfhandlungen in den völkerrechtlich zu Georgien gehörenden Republiken Südossetien und Abchasien zwischen georgischen, russischen und lokalen Militäreinheiten. Das Gericht bewegte sich auf schwierigem Terrain, denn erstmals in seiner Geschichte befasste es sich mit einem bewaffneten Konflikt zwischen zwei souveränen Staaten. Die nun erarbeitete Haltung des Gerichts könnte auch in Zukunft Bestand haben.
Die Richter gaben in ihrem Urteil Georgien Recht mit seiner Klage, dass Russland nach Ende der Kämpfe, die vom 8. bis 12. August 2008 dauerten, für »unmenschliche« Handlungen gegen georgische Zivilisten verantwortlich sei. Anzulasten ist demnach Russland auch die Misshandlung georgischer Kriegsgefangener.
Die russische Seite hat die Anschuldigen nicht nur bestritten, sie hielt auch vom Gericht angeforderte Unterlagen über die Militäroperation zurück — mit Verweis auf eine Geheimhaltungspflicht. Nun dürfen die Opfer Anspruch auf Entschädigungszahlen erheben, allerdings wird sich dies wohl über Jahre hinziehen.
Dennoch wertete das russische Justizministerium das Urteil ebenfalls überwiegend positiv. Grund: Der Gerichtshof hat die Phase der aktiven Kampfhandlungen zwischen dem 8. und 12. August 2008 ausgeklammert und kam zum Schluss, dass sich der Gültigkeitsbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht auf internationale bewaffnete Konflikte beziehe. Die Logik dahinter: Solange der Konflikt andauere, übe keiner der beteiligten Staaten die Kontrolle über das betreffende Gebiet aus. An diesem Punkt schieden sich jedoch die Geister in Straßburg: Elf Richter stimmten dem zu, während sechs eine entgegengesetzte Position einnahmen.
Für Russland geht es um mehr als um die Bewertung der Ereignisse in Südossetien. Wendet man die Argumentation der Straßburger Richter auf den russisch-ukrainischen Konflikt um den Donbass an, ergibt sich daraus, dass dieser sich der Zuständigkeit des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs entzieht.
Während die Entscheidung zur Klage der Ukraine über den Abschuss einer malayischen Passagiermaschine im Jahr 2014 noch aussteht, stellte das Gericht in Straßburg am gleichen Tag einstimmig Menschenrechtsverstöße der Ukraine fest. Während der blutigen Ereignisse auf dem Kiewer Maidan, die 2014 zu einem Machtwechsel geführt hatten, wendeten die ukrainischen Polizeibehörden demnach gezielt brutale Methoden an. Der Staat trage die Verantwortung für den Tod mindestens eines Protestteilnehmers. Explizit benannt wurden in dem Urteil zudem erstmals nichtuniformierte informelle Gruppen, sogenannte »Tituschki«.
ute weinmann