Mit Leib und Leben

Kritische Journalisten und unbequeme Menschenrechtsverteidiger leben in Russland gefährlich, wenn sie die falschen Fragen stellen. Daran hat auch das weltweite Entsetzen über den Mord an Anna Politkowskaja nichts geändert.

Als die Journalistin Anna Politkowskaja im vergangenen Oktober ermordet wurde, löste die Tat weltweites Entsetzen aus. Bislang konnten die russischen Behörden weder die Verantwortlichen festnehmen, noch Hintermänner benennen. Dabei sehen sich zahlreiche Menschenrechtsverteidiger und NGO-Mitglieder mehr denn je bedroht. 
»Geändert hat sich letztlich nichts«, kommentiert Alexander Tscherkassow die Reaktionen der Behörde nach dem Mord an der kritischen Journalistin. Was früher klar, aber nicht für alle deutlich sichtbar war, sei durch dieses Ereignis lediglich offen zutage getreten. Der langjährige Mitarbeiter des Moskauer Menschenrechtszentrums von »Memorial« sieht sich selbst nicht als öffentliche Person und daher weniger bedroht. Seine Sorge gilt vor allem seinen tschetschenischen Kollegen. Und dennoch fügt er hinzu: »Das Gefühl von Gefahr ist eigentlich immer präsent.«

Auch die Menschenrechtlerin Swetlana Gannuschkina verweist lieber auf das Schicksal von Flüchtlingen und Vertriebenen als auf ihre eigene Gefährdung. Die von ihr 1990 mitgegründete Organisation »Zivile Unterstützung« setzt sich für deren Rechte ein. Längst ist aus dieser Arbeit ein in ganz Russland tätiges Netzwerk entstanden, aber Gannuschkinas Aufmerksamkeit gilt vor allem dem Nordkaukasus. Gerade erst ist sie von einer Reise aus dem zwischen Tschetschenien und dem Kaspischen Meer gelegenen Dagestan zurück gekehrt. Ihre Versuche, die schweren Menschenrechtsverletzungen vor Ort öffentlich zu machen, um damit politischen Druck auszuüben, sind bislang gescheitert: In der Bevölkerung ist die Angst vor Vergeltung größer als die Hoffnung, dass sich die Situation verbessern könnte.

Ob eine reale Gefahr für Leib und Leben besteht, hänge davon ab, an welchem Ort sich die Menschenrechtsverteidiger aufhalten und zu welchen Themen sie Stellung nehmen. Gefährlich ist zweifellos, offen gegen den neu ernannten tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow aufzutreten. »Ich selber habe keine Angst«, sagt Gannuschkina. »Aber das größte Problem ist nicht die Gefahr selbst, sondern der Umstand, dass es keinerlei Schutz gibt.« Als ihr Name samt Anschrift ganz oben auf einer der zahlreichen »Erschießungslisten« auftauchte, die rechtsradikale Gruppen im Internet verbreiten, wandte sie sich an die Staatsanwaltschaft. Genützt hat es nichts.

In anderen Fällen entwickelt die Staatsanwaltschaft eine rege Tätigkeit. Im vergangenen Oktober wurde in Moskau bei einem aus Abchasien stammenden Mann, der nach einer Schießerei mit der Miliz seinen Verletzungen erlag, ein Schutzbrief für Flüchtlinge gefunden, den angeblich die Organisation »Zivile Unterstützung« ausgestellt haben soll. Die Staatsanwaltschaft schaltete sich ein, nachdem sie ein Schreiben des rechtsradikalen Duma-Abgeordneten Nikolaj Kurjanowitsch erhalten hatte. Die Organisation würde unter dem Vorwand der Flüchtlingshilfe »ethnokriminelle Strukturen« decken, lautete der Vorwurf.

Dass es sich bei dem Brief um eine offensichtliche Fälschung handelte – sowohl der Nachname von Gannuschkina als auch die Adresse waren fehlerhaft – wurde nicht zur Kenntnis genommen. Die Abteilungen der Miliz für organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität leiteten Ermittlungen ein. Angeblich soll die Organisation auch noch gegen das Flüchtlingsgesetz verstoßen haben. Zwar gelang es Gannuschkina bislang, alle Vorwürfe von sich zu weisen – gegen den Staatsanwalt hat sie mittlerweile Klage erhoben – dafür steht nun eine außerplanmäßige Prüfung durch den Föderalen Registrationsdienst »FRS« nach dem neuen NGO-Gesetz ins Haus. Eine telefonische Nachfrage verschaffte Klärung: »Wir schätzen Sie wirklich sehr«, durfte Gannuschkina am Hörer vernehmen. »Aber die Staatsanwaltschaft fordert uns auf, Sie zu prüfen.«

Davon, dass das neue NGO-Gesetz zumindest selektiv als Instrument eingesetzt wird, um Druck auf missliebige Organisationen auszuüben, kann auch Anastasija Denisowa, die junge Chefin des im Jahr 2004 gegründeten Vereins ETNIKA im südrussischen Krasnodar, berichten. Auslöser war in ihrem Fall eine von ETNIKA erstellte Studie über die Situation ausländischer Studenten in der Region. Die Ergebnisse wurden im vergangenen Herbst im Beisein hoher lokaler Beamter präsentiert. »Wir wurden vor allem von dem Vertreter der Verwaltung für innere Angelegenheiten wild beschimpft«, erinnert sich Denisowa. »Wir hätten uns alles nur ausgedacht.«

Schließlich erschienen Mitte Januar im Büro der Organisation zwei FRS-Mitarbeiter in Begleitung von Polizei und Beamten der örtlichen Verwaltung und stellten eine Menge Fragen. »Sie wollten wissen, warum wir auf internationalen Konferenzen auftreten und Kontakte zu ausländischen Botschaften pflegen«, erklärte Denisowa. »Außerdem haben sich die Prüfer nicht an ihre Gesetze gehalten, sondern nach dem alten Verfahren geprüft.« Danach folgte eine Kontrolle durch die Steuerinspektion. Denisowa wollte das Vorgehen der Behörden jedoch nicht einfach so hinnehmen. Eine Reihe nahestehender Menschenrechtsorganisationen aus anderen Regionen reichte Beschwerden bei der Moskauer Hauptverwaltung des FRS und dem russischen Menschenrechtsbeauftragten Wladimir Lukin ein. Die Reaktion aus Krasnodar folgte prompt. Man hätte das doch gar nicht so gemeint, schließlich ließe sich alles friedlich regeln.

Für Wadim Karastelew vom Menschenrechtskomitee aus dem zwei Autostunden entfernten Noworossijsk gilt dies offenbar nicht. Ende Februar wurde er zu einer Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt. Er hatte sich erlaubt, ein Treffen mit zwei Deutschen in einer Schule zu organisieren, um eine Plakatausstellung zum Thema Toleranz zu präsentieren. Eine unerwartete Kontrolle der Migrationsbehörde führte zunächst zu dem Verdacht auf illegale Arbeitsausübung der Deutschen. Nach deren Abreise sah sich Karastelew plötzlich mit dem Vorwurf konfrontiert, er hätte die »Versammlung« vorher anmelden müssen. Seine Telefone werden abgehört, erzählt Karastelew weiter, »und in den Medien wurde ich schon als Spion diffamiert«.

Ute Weinmann

http://www.amnesty.de/umleitung/2007/deu05/060?lang=de%26mimetype%3dtext%2fhtml

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